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Warnhinweise

Vorsicht bei durchfahrenden Zügen

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Die Deutsche Bahn weist auf vielfältige Weise auf richtiges Verhalten im Bahnhof hin und sorgt somit für die Sicherheit der Reisenden auf den Bahnsteigen.

Dazu zählen:

  • Markierungen und Schraffuren
  • Warnschilder
  • Durchsagen
  • Hausordnung

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) schreibt vor: „Auf Bahnsteigen an Gleisen, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 160 Stundenkilometern befahren werden, sind die bei Durchfahrten freizuhaltenden Flächen zu kennzeichnen [...]“ (EBO § 13 [3]). Dies geschieht mit Hilfe der weißen Sicherheitslinie oder Schraffuren. Diese kennzeichnen den Sicherheitsbereich, der während der Ein- und Ausfahrt der Züge von Reisenden nicht überschritten werden darf.  Erst wenn ein Zug vollständig zum Stehen gekommen ist, dürfen Reisende die weiße Sicherheitslinie übertreten.

Bundesweit sind weitestgehend alle 5.400 Bahnhöfe, die von der DB Station&Service AG betrieben werden, mit einer weißen Sicherheitslinie versehen worden. Damit wurden bereits zusätzliche Maßnahmen ergriffen, die über die Bestimmungen der EBO hinausgehen.

Gelb-rote Warnschilder

Außerdem signalisieren gelb-rote Warnschilder den Fahrgästen, dass sie sich nicht zu dicht an der Bahnsteigkante aufhalten sollen. Auch diese Maßnahme geht über die Vorschriften der EBO hinaus. Bereits 1998 wurden die Warnschilder eingeführt, die auf die Gefahren bei ein- und durchfahrenden Zügen hinweisen. Zusätzlich wurde beschlossen, diese Warnschilder grundsätzlich in Verbindung mit der weißen Sicherheitslinie anzubringen. 2001 hatte die DB festgelegt, dass die Warnschilder und die weiße Linie an allen Bahnsteigen angebracht werden, an denen Züge mit mehr als 80 Stundenkilometern durchfahren.

warnschild, Quelle: DB AG

Durchsagen in Bahnhöfen

Darüber hinaus warnen Durchsagen über Lautsprecher sowie optische Anzeigen auf den Zugzielanzeigern von größeren Bahnhöfen vor durchfahrenden Zügen. Auf welchen Bahnsteigen Lautsprecher-Durchsagen verpflichtend sind, ist in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) geregelt. Darin heißt es: „Bahnsteige an Gleisen, die mit mehr als 160 Stundenkilometern befahren werden, sollen mit Lautsprecheranlagen ausgerüstet sein.“ (EBO § 16 [5]).

Im Rahmen der Kunden- und Qualitätsinitiative hat die DB weitere Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Reisenden – insbesondere an kleinen und mittelgroßen Bahnhöfen – zu erhöhen. So sind 500 Dynamische Schriftanzeiger (DSA) mit einem Sprachmodul ausgestattet. Diese DSA-Geräte weisen die Reisenden akustisch über Lautsprecher darauf hin, den gekennzeichneten Sicherheitsbereich auf dem Bahnsteig erst dann zu betreten, wenn ein Zug am Bahnsteig hält.

Hausordnung

Auch die Hausordnung, die an den Bahnhöfen aushängt, weist auf sicheres Verhalten im Bahnhof und den Bahnsteigen hin. So sind beispielsweise mitgeführtes Gepäck und/oder Kinderwagen auf dem Bahnsteig gegen Wegrollen zu sichern.

Letzte Aktualisierung: 15.09.2011

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Bahnsteig mit Warnschild

Ansprechpartner zum Thema

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Deutsche Bahn AG

Kommunikation Personenbahnhöfe

Potsdamer Platz 2

10785 Berlin

Deutschland

Tel.:  +49 30 297-62721

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